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Wahlauschreibung 2021

Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Hollfeld hat den Wahltermin festgelegt
und schreibt gem. § 20, Abs. 1, Ordnung WW die Wahl für die
Ortsgruppenleitung aus.


Datum:29.01.2021
Ort:Stadthalle Hollfeld
Zeit:19:00 Uhr

Gemäß § 9 Abs. 4 BRK-Satzung i.V.m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht. Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung (Mitgliederversammlung der Ortsgruppe) schriftlich oder mündlich erfolgen.


Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§6 Abs. 4 und §20 Abs. 2 Ordnung WW): 

  • Vorsitzender der Ortsgruppe
  • stv. Vorsitzender der Ortsgruppe
  • Technischer Leiter
  • stv. Technischer Leiter
  • Jugendleiter
  • Kassier


Hinweis:

  • Stimmberechtigt für die Wahl der Vorsitzenden und Technischen Leiter sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Stimmberechtigt für die Wahl der Jugendleiter sind Mitglieder vom vollendeten 10. bis 16. Lebensjahr, die Gruppenleiter sowie die amtierenden Jugendleiter
  • Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.

Als Termin für eventuelle Nachwahlen wurde der 12.02.2021, 19:00 Uhr in der Stadthalle Hollfeld festgelegt.


Die jeweils gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln sind an allen Terminen
unbedingt zu beachten.


Im Rahmen dieses Termins werden ebenfalls die Berichte der Vorstandschaft verlesen.